{"id":38,"date":"2021-03-10T09:28:48","date_gmt":"2021-03-10T09:28:48","guid":{"rendered":"https:\/\/apusthemes.com\/wp-demo\/superio\/?page_id=38"},"modified":"2026-02-15T21:46:03","modified_gmt":"2026-02-15T21:46:03","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pro-personal.com\/?page_id=38","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"38\" class=\"elementor elementor-38\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-00b9857 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"00b9857\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b36d625 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b36d625\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>TEIL A \u2013 ALLGEMEINER TEIL<\/strong><\/p>\n<h1>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h1>\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge, Angebote und Leistungen der Pro PersonalPoint UG (haftungsbeschr\u00e4nkt), nachfolgend \u201eAuftragnehmer\u201c oder \u201ePro PersonalPoint\u201c genannt, gegen\u00fcber ihren Kunden (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c) im Bereich der Arbeitnehmer\u00fcberlassung und Personalvermittlung.<\/p>\n<p>1.2 Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Pro PersonalPoint ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn Pro PersonalPoint in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.<\/p>\n<p>1.3 Diese AGB gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p>1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Best\u00e4tigung durch Pro PersonalPoint ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h1>\u00a7 2 Vertragsgegenstand<\/h1>\n<p>2.1 Pro PersonalPoint erbringt Personaldienstleistungen in den Bereichen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>a) Arbeitnehmer\u00fcberlassung: <\/strong>Die zeitweise \u00dcberlassung von Arbeitnehmern (nachfolgend \u201eLeiharbeitnehmer\u201c oder \u201eZeitarbeitnehmer\u201c) an den Auftraggeber (Entleiher) gem\u00e4\u00df dem Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz (A\u00dcG) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li>\n<li><strong>b) Personalvermittlung: <\/strong>Die Vermittlung von Arbeitskr\u00e4ften (nachfolgend \u201eKandidaten\u201c oder \u201eBewerber\u201c) an den Auftraggeber zum Zwecke der Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>2.2 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag bzw. Personalvermittlungsvertrag) zwischen Pro PersonalPoint und dem Auftraggeber.<\/p>\n<p>2.3 Pro PersonalPoint ist berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen, soweit dies zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung erforderlich ist.<\/p>\n<h1>\u00a7 3 Vertragsschluss und Angebote<\/h1>\n<p>3.1 Angebote von Pro PersonalPoint sind freibleibend und unverbindlich. Angebote stellen lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein verbindliches Angebot abzugeben.<\/p>\n<p>3.2 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von Pro PersonalPoint oder durch die tats\u00e4chliche Leistungserbringung zustande.<\/p>\n<p>3.3 Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<\/p>\n<h1>\u00a7 4 Pflichten des Auftraggebers<\/h1>\n<p>4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pro PersonalPoint vor Vertragsbeginn vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df \u00fcber die Art der zu verrichtenden T\u00e4tigkeit, die erforderlichen Qualifikationen, den Einsatzort, die Arbeitszeiten, die betrieblichen Gefahren sowie sonstige f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrags wesentliche Umst\u00e4nde zu informieren.<\/p>\n<p>4.2 \u00c4nderungen der Einsatzbedingungen, insbesondere der T\u00e4tigkeitsbeschreibung, der Arbeitszeiten oder des Einsatzortes, sind Pro PersonalPoint unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>4.3 Der Auftraggeber hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation eingewiesen werden und alle geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverh\u00fctungsvorschriften eingehalten werden.<\/p>\n<p>4.4 Der Auftraggeber best\u00e4tigt die geleisteten Arbeitsstunden der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer durch rechtzeitige Unterzeichnung der T\u00e4tigkeitsnachweise (Stundenzettel). Unterbleibt die Abzeichnung trotz Aufforderung, gelten die von Pro PersonalPoint dokumentierten Stunden als anerkannt.<\/p>\n<h1>\u00a7 5 Verg\u00fctung und Zahlungsbedingungen<\/h1>\n<p>5.1 Die Verg\u00fctung richtet sich nach dem jeweils g\u00fcltigen Einzelvertrag. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preislisten von Pro PersonalPoint.<\/p>\n<p>5.2 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils g\u00fcltigen H\u00f6he.<\/p>\n<p>5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist Pro PersonalPoint berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>5.5 Die Aufrechnung gegen Forderungen von Pro PersonalPoint ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>5.6 Pro PersonalPoint beh\u00e4lt sich das Recht vor, die vereinbarten Stunden- bzw. Tagess\u00e4tze bei wesentlichen \u00c4nderungen der tariflichen, gesetzlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach vorheriger Ank\u00fcndigung und Begr\u00fcndung angemessen anzupassen.<\/p>\n<h1>\u00a7 6 Haftung<\/h1>\n<p>6.1 Pro PersonalPoint haftet f\u00fcr die sorgf\u00e4ltige Auswahl der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer bzw. vermittelten Kandidaten. Eine Haftung f\u00fcr die Qualit\u00e4t und die Ergebnisse der von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistung \u00fcbernimmt Pro PersonalPoint nicht, da das Weisungsrecht w\u00e4hrend des Einsatzes beim Auftraggeber liegt.<\/p>\n<p>6.2 Die Haftung von Pro PersonalPoint f\u00fcr Sch\u00e4den, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf F\u00e4lle von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.<\/p>\n<p>6.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pro PersonalPoint auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.<\/p>\n<p>6.4 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie bei zwingend gesetzlich geregelter Haftung.<\/p>\n<p>6.5 Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers verj\u00e4hren innerhalb von zw\u00f6lf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Schaden und dem Schadensverursacher Kenntnis erlangt hat. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<h1>\u00a7 7 Vertraulichkeit und Datenschutz<\/h1>\n<p>7.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich ist.<\/p>\n<p>7.2 Pro PersonalPoint verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie allen sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>7.3 Soweit Pro PersonalPoint personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gem\u00e4\u00df Art. 28 DSGVO abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>7.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses fort.<\/p>\n<h1>\u00a7 8 Vertragslaufzeit und K\u00fcndigung<\/h1>\n<p>8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.<\/p>\n<p>8.2 Unbefristete Vertr\u00e4ge k\u00f6nnen von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gek\u00fcndigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende K\u00fcndigungsfrist vereinbart ist.<\/p>\n<p>8.3 Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:<\/p>\n<ol>\n<li>a) der Auftraggeber mit der Zahlung f\u00e4lliger Verg\u00fctungen trotz Mahnung l\u00e4nger als 30 Tage in Verzug ist;<\/li>\n<li>b) \u00fcber das Verm\u00f6gen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung mangels Masse abgelehnt wird;<\/li>\n<li>c) eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>8.4 K\u00fcndigungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<h1>\u00a7 9 H\u00f6here Gewalt<\/h1>\n<p>9.1 Keine der Vertragsparteien haftet f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung oder verz\u00f6gerte Erf\u00fcllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Als h\u00f6here Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Streiks, beh\u00f6rdliche Anordnungen und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.<\/p>\n<p>9.2 Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei unverz\u00fcglich \u00fcber den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der h\u00f6heren Gewalt zu unterrichten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>TEIL B \u2013 BESONDERE BESTIMMUNGEN ZUR ARBEITNEHMER\u00dcBERLASSUNG<\/strong><\/p>\n<h1>\u00a7 10 Grundlagen der Arbeitnehmer\u00fcberlassung<\/h1>\n<p>10.1 Pro PersonalPoint verf\u00fcgt \u00fcber die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmer\u00fcberlassung gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1 A\u00dcG. Die Erlaubnisurkunde wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.<\/p>\n<p>10.2 Die \u00dcberlassung von Arbeitnehmern erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrages (A\u00dc-Vertrag), der die Einzelheiten der \u00dcberlassung regelt, insbesondere die Person des Leiharbeitnehmers, die T\u00e4tigkeitsbeschreibung, den Einsatzort, die \u00dcberlassungsdauer sowie die Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>10.3 Pro PersonalPoint bleibt w\u00e4hrend der gesamten Dauer der \u00dcberlassung Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Der Auftraggeber \u00fcbt als Entleiher das fachliche Weisungsrecht gegen\u00fcber den \u00fcberlassenen Arbeitnehmern aus.<\/p>\n<h1>\u00a7 11 Einsatzbedingungen und Arbeitsschutz<\/h1>\n<p>11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die \u00fcberlassenen Arbeitnehmer so zu behandeln, wie vergleichbare Stammarbeitnehmer hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen einschlie\u00dflich des Arbeitsentgelts (Equal Treatment \/ Equal Pay), es sei denn, ein anwendbarer Tarifvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.<\/p>\n<p>11.2 Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Einsatzort gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften (\u00a7 11 Abs. 6 A\u00dcG, ArbSchG, ArbSt\u00e4ttV und einschl\u00e4gige Unfallverh\u00fctungsvorschriften).<\/p>\n<p>11.3 Der Auftraggeber hat die \u00fcberlassenen Arbeitnehmer vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit \u00fcber arbeitsplatzspezifische Gefahren und Sicherheitsma\u00dfnahmen zu unterweisen und ihnen die erforderliche pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>11.4 Arbeitsunf\u00e4lle und Berufskrankheiten, die w\u00e4hrend des Einsatzes eintreten, sind von dem Auftraggeber unverz\u00fcglich an Pro PersonalPoint zu melden.<\/p>\n<p>11.5 Der Einsatz der Leiharbeitnehmer in einem anderen als dem vereinbarten Einsatzbetrieb oder an einem anderen Einsatzort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pro PersonalPoint.<\/p>\n<h1>\u00a7 12 \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer<\/h1>\n<p>12.1 Die \u00dcberlassung eines Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher ist gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1b A\u00dcG auf 18 aufeinanderfolgende Monate begrenzt, sofern kein anwendbarer Tarifvertrag eine abweichende H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer vorsieht.<\/p>\n<p>12.2 Pro PersonalPoint wird den Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer informieren. Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, Pro PersonalPoint \u00fcber fr\u00fchere Einsatzzeiten des betreffenden Leiharbeitnehmers im selben Unternehmen zu informieren.<\/p>\n<p>12.3 Bei Erreichen der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer ist der Einsatz zu beenden oder eine \u00dcbernahme des Arbeitnehmers durch den Auftraggeber zu vereinbaren.<\/p>\n<h1>\u00a7 13 Abrechnung und T\u00e4tigkeitsnachweise<\/h1>\n<p>13.1 Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tats\u00e4chlich geleisteten und vom Auftraggeber best\u00e4tigten Arbeitsstunden, multipliziert mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz.<\/p>\n<p>13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die T\u00e4tigkeitsnachweise sp\u00e4testens am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu pr\u00fcfen und zu unterzeichnen. Einwendungen gegen den Inhalt der T\u00e4tigkeitsnachweise sind innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Erhalt schriftlich gegen\u00fcber Pro PersonalPoint zu erheben.<\/p>\n<p>13.3 Zuschl\u00e4ge f\u00fcr \u00dcberstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schichtzulagen werden nach den im Einzelvertrag vereinbarten S\u00e4tzen berechnet. Fehlt eine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung, gelten die tariflichen bzw. gesetzlichen Zuschl\u00e4ge.<\/p>\n<h1>\u00a7 14 Haftung bei der Arbeitnehmer\u00fcberlassung<\/h1>\n<p>14.1 Pro PersonalPoint haftet f\u00fcr die sorgf\u00e4ltige Auswahl der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer hinsichtlich der mit dem Auftraggeber vereinbarten Qualifikationsanforderungen.<\/p>\n<p>14.2 Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Leiharbeitnehmer w\u00e4hrend des Einsatzes beim Auftraggeber verursacht, ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber das Weisungsrecht aus\u00fcbt. Der Auftraggeber stellt Pro PersonalPoint von Anspr\u00fcchen Dritter frei, die durch den Einsatz der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Auftraggebers entstehen.<\/p>\n<p>14.3 Der Auftraggeber haftet f\u00fcr die Einhaltung der \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts im Rahmen des \u00a7 11 Abs. 6 A\u00dcG.<\/p>\n<h1>\u00a7 15 \u00dcbernahme von Leiharbeitnehmern<\/h1>\n<p>15.1 Beabsichtigt der Auftraggeber, einen \u00fcberlassenen Leiharbeitnehmer in ein direktes Arbeitsverh\u00e4ltnis zu \u00fcbernehmen, hat er Pro PersonalPoint hiervon unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten.<\/p>\n<p>15.2 Erfolgt die \u00dcbernahme w\u00e4hrend der laufenden \u00dcberlassung oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der \u00dcberlassung, ist eine Vermittlungsprovision an Pro PersonalPoint zu zahlen, sofern eine solche im Einzelvertrag vereinbart wurde. Die H\u00f6he der Vermittlungsprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.<\/p>\n<p>15.3 Gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Nr. 3 A\u00dcG sind Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer die Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit dem Entleiher untersagen, unwirksam.<\/p>\n<h1>\u00a7 16 Austausch von Leiharbeitnehmern<\/h1>\n<p>16.1 Sollte ein \u00fcberlassener Leiharbeitnehmer ausf\u00e4llig werden (z.\u00a0B. durch Krankheit, Urlaub oder K\u00fcndigung), wird Pro PersonalPoint sich bem\u00fchen, zeitnah eine geeignete Ersatzkraft zu stellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stellung einer bestimmten Ersatzkraft besteht nicht.<\/p>\n<p>16.2 Wird der Auftraggeber mit der Leistung eines \u00fcberlassenen Arbeitnehmers unzufrieden, hat er Pro PersonalPoint unverz\u00fcglich unter Angabe konkreter Gr\u00fcnde schriftlich zu informieren. Pro PersonalPoint wird sich nach Kr\u00e4ften um eine L\u00f6sung bem\u00fchen, die einen Austausch des Arbeitnehmers einschlie\u00dfen kann.<\/p>\n<h1>\u00a7 17 Informationspflichten gem\u00e4\u00df A\u00dcG<\/h1>\n<p>17.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pro PersonalPoint gem\u00e4\u00df \u00a7 12 A\u00dcG vor Beginn der \u00dcberlassung die wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschlie\u00dflich des Arbeitsentgelts) mitzuteilen, die im Betrieb des Entleihers f\u00fcr vergleichbare Arbeitnehmer gelten.<\/p>\n<p>17.2 Der Auftraggeber hat Pro PersonalPoint unverz\u00fcglich \u00fcber \u00c4nderungen der in Absatz 1 genannten Bedingungen zu informieren.<\/p>\n<p>17.3 Der Auftraggeber informiert den Leiharbeitnehmer \u00fcber freie Arbeitspl\u00e4tze im Unternehmen gem\u00e4\u00df \u00a7 13a A\u00dcG.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>TEIL C \u2013 BESONDERE BESTIMMUNGEN ZUR PERSONALVERMITTLUNG<\/strong><\/p>\n<h1>\u00a7 18 Gegenstand der Personalvermittlung<\/h1>\n<p>18.1 Im Rahmen der Personalvermittlung erstellt Pro PersonalPoint auf Grundlage des vom Auftraggeber definierten Anforderungsprofils ein Suchprofil und schl\u00e4gt dem Auftraggeber geeignete Kandidaten vor.<\/p>\n<p>18.2 Pro PersonalPoint schuldet ausschlie\u00dflich die sorgf\u00e4ltige Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten (Dienstleistung), nicht jedoch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten (Erfolg).<\/p>\n<p>18.3 Die endg\u00fcltige Auswahl und Einstellung eines Kandidaten obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftraggeber.<\/p>\n<h1>\u00a7 19 Vermittlungsprovision<\/h1>\n<p>19.1 Die Vermittlungsprovision wird f\u00e4llig, wenn ein von Pro PersonalPoint vorgestellter Kandidat durch den Auftraggeber eingestellt wird. Als Einstellung gilt der Abschluss eines Arbeitsvertrages, eines freien Mitarbeitervertrages oder einer vergleichbaren Vereinbarung.<\/p>\n<p>19.2 Die H\u00f6he der Vermittlungsprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Personalvermittlungsvertrag. Mangels ausdr\u00fccklicher Vereinbarung betr\u00e4gt die Provision einen markt\u00fcblichen Prozentsatz des vereinbarten Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten.<\/p>\n<p>19.3 Die Vermittlungsprovision ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber den Kandidaten nicht unmittelbar, sondern innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach der Vorstellung durch Pro PersonalPoint einstellt oder durch ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG einstellen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>19.4 Die Vermittlungsprovision ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung f\u00e4llig.<\/p>\n<h1>\u00a7 20 Nachbesetzungsgarantie<\/h1>\n<p>20.1 Wird das Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten innerhalb der Probezeit, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn, aus Gr\u00fcnden beendet, die der Kandidat zu vertreten hat, wird Pro PersonalPoint einmalig und kostenfrei eine Nachbesetzung vornehmen.<\/p>\n<p>20.2 Die Nachbesetzungsgarantie gilt nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf Gr\u00fcnden beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere betriebsbedingte K\u00fcndigung, einvernehmliche Aufl\u00f6sung oder Vertrags\u00e4nderungen zuungunsten des Kandidaten.<\/p>\n<p>20.3 Die Nachbesetzungsgarantie setzt voraus, dass die Vermittlungsprovision vollst\u00e4ndig bezahlt wurde und der Auftraggeber Pro PersonalPoint die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses innerhalb von f\u00fcnf Werktagen schriftlich mitteilt.<\/p>\n<h1>\u00a7 21 Vorstellungsrecht und Kandidatenschutz<\/h1>\n<p>21.1 Die von Pro PersonalPoint vorgelegten Kandidatenprofile und Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.<\/p>\n<p>21.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Pro PersonalPoint vorgestellten Kandidaten nicht unter Umgehung von Pro PersonalPoint direkt oder \u00fcber Dritte einzustellen. Im Falle eines Versto\u00dfes ist die volle Vermittlungsprovision zu zahlen.<\/p>\n<p>21.3 Die \u00dcbersendung von Kandidatenprofilen begr\u00fcndet kein Exklusivit\u00e4tsrecht des Auftraggebers auf den jeweiligen Kandidaten. Pro PersonalPoint ist berechtigt, Kandidaten auch anderen Auftraggebern vorzustellen.<\/p>\n<h1>\u00a7 22 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Personalvermittlung<\/h1>\n<p>22.1 Der Auftraggeber stellt Pro PersonalPoint alle f\u00fcr die Erstellung des Suchprofils relevanten Informationen zur Verf\u00fcgung, insbesondere eine detaillierte Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil, Informationen zur Unternehmenskultur, die Gehaltsvorstellung und sonstige relevante Konditionen.<\/p>\n<p>22.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Pro PersonalPoint zeitnah \u00fcber den Fortgang des Auswahlverfahrens, insbesondere \u00fcber gef\u00fchrte Vorstellungsgespr\u00e4che und getroffene Einstellungsentscheidungen, zu informieren.<\/p>\n<p>22.3 Entscheidet sich der Auftraggeber gegen alle vorgeschlagenen Kandidaten, teilt er Pro PersonalPoint die Gr\u00fcnde schriftlich mit, um eine optimierte Nachsuche zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>TEIL D \u2013 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<h1>\u00a7 23 Abwerbeverbot<\/h1>\n<p>23.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit und innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter von Pro PersonalPoint abzuwerben oder in sonstiger Weise zu einer Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit Pro PersonalPoint zu veranlassen.<\/p>\n<p>23.2 Im Falle eines Versto\u00dfes gegen das Abwerbeverbot ist Pro PersonalPoint berechtigt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von drei Bruttomonatsgeh\u00e4ltern des betreffenden Mitarbeiters zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<h1>\u00a7 24 Abtretung und \u00dcbertragung<\/h1>\n<p>24.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pro PersonalPoint an Dritte abzutreten oder zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>24.2 Pro PersonalPoint ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.<\/p>\n<h1>\u00a7 25 Compliance und Anti-Korruption<\/h1>\n<p>25.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, Steuerrechts, Sozialversicherungsrechts sowie der Anti-Korruptions- und Anti-Geldw\u00e4schegesetzgebung.<\/p>\n<p>25.2 Der Auftraggeber versichert, dass er keine illegale Besch\u00e4ftigung betreibt und die \u00fcberlassenen Arbeitnehmer nicht in rechtswidriger Weise einsetzt.<\/p>\n<p>25.3 Bei begr\u00fcndetem Verdacht auf Verst\u00f6\u00dfe gegen gesetzliche Vorschriften ist Pro PersonalPoint berechtigt, den Einsatz von Arbeitnehmern sofort einzustellen und den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<h1>\u00a7 26 Salvatorische Klausel<\/h1>\n<p>26.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>26.2 Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr etwaige Vertragsl\u00fccken.<\/p>\n<h1>\u00a7 27 Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h1>\n<p>27.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<p>27.2 Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Pro PersonalPoint UG, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p>27.3 Pro PersonalPoint ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<h1>\u00a7 28 Schriftform<\/h1>\n<p>28.1 \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform, soweit nicht durch zwingendes Recht eine strengere Form vorgeschrieben ist.<\/p>\n<p>28.2 Das Schriftformerfordernis kann nicht durch m\u00fcndliche Vereinbarung abbedungen werden.<\/p>\n<h1>\u00a7 29 Schlussbestimmungen<\/h1>\n<p>29.1 Es bestehen keine m\u00fcndlichen Nebenabreden zu diesen AGB.<\/p>\n<p>29.2 Pro PersonalPoint beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu \u00e4ndern. \u00c4nderungen werden dem Auftraggeber in Textform (z.\u00a0B. per E-Mail) mitgeteilt. Die ge\u00e4nderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Pro PersonalPoint wird den Auftraggeber im Falle einer \u00c4nderung gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>Pro PersonalPoint UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)<\/strong><\/p>\n<p><em>Stand: Februar 2026<\/em><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>TEIL A \u2013 ALLGEMEINER TEIL \u00a7 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge, Angebote und Leistungen der Pro PersonalPoint UG (haftungsbeschr\u00e4nkt), nachfolgend \u201eAuftragnehmer\u201c oder \u201ePro PersonalPoint\u201c genannt, gegen\u00fcber ihren Kunden (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c) im Bereich der Arbeitnehmer\u00fcberlassung und Personalvermittlung. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-38","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.8 (Yoast SEO v26.9) - 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