Arbeitnehmerüberlassung einfach erklärt

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), oft auch als Zeitarbeit bekannt, ist weit mehr als nur ein Flexibilitätsinstrument. Sie ist ein Dreiecksverhältnis, das Unternehmen ermöglicht, schnell auf Auftragsspitzen zu reagieren, und Bewerbern den Einstieg in renommierte Betriebe ebnet.

Das Dreiecksverhältnis: Wer macht was?

Im Gegensatz zum klassischen Arbeitsverhältnis gibt es hier drei Parteien:

  1. Der Verleiher (Personaldienstleister): Er ist der rechtliche Arbeitgeber, zahlt das Gehalt und kümmert sich um Sozialabgaben.

  2. Der Entleiher (Kundenunternehmen): Hier erbringt der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung. Das Unternehmen hat das Weisungsrecht vor Ort.

  3. Der Arbeitnehmer: Er ist beim Verleiher angestellt, arbeitet aber im Betrieb des Entleihers.

Vorteile und Herausforderungen

  • Für Unternehmen: Schnelle Skalierbarkeit und Entlastung der HR-Abteilung.

  • Für Arbeitnehmer: Vielfältige Einblicke in verschiedene Branchen und oft die Chance auf eine Übernahme („Klebeeffekt“).

  • Herausforderung: Die Integration in bestehende Teams und die Einhaltung komplexer rechtlicher Fristen.

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